Bio im Reformhaus

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Unsere Lebensmittel

Wir bieten ein vollständiges und vielfältiges - vegetarisches -
Lebensmittelsortiment an. Im Müslibereich haben wir
zahlreiche Sorten im Angebot. Honig wird ebenfalls in vielen
Varianten von Akazien- bis Waldhonig angeboten. Ebenso
vielfältig ist die Auswahl bei süßen und herzhaften
pflanzlichen Brotaufstrichen.
Schon mal von Quinoa und Amaranth gehört? Das sind
exotische Getreidesorten, die zum umfassenden Sortiment
an Getreide und Getreideprodukten gehören. Weizen,
Grünkern, Gerste usw. als Körner, Flocken, Schrot
selbstverständlich auch.

Feinschmecker finden Gourmet-Produkte wie hochwertigen Balsamessig oder Walnußöl.
Wer gerne süß ißt, wird sich über eine große Auswahl an schmackhaften Süßungsmitteln
und Fruchtschnitten freuen, und die Gewürzvielfalt läßt ganz neue Geschmackserlebnisse
zu. Ähnlichen Variantenreichtum findet der Genießer bei Ölen, Trockenfrüchten und Nüssen.

Wer vegetarische Alternativen zum skandal-geschüttelten Fleisch sucht, findet viele leckere
Sojaprodukte: von Würstchen über Bratlingen bis zu Fertiggerichten und wurstähnlichen
Brotbelägen. Die Milchprodukte enthalten viel rechtsdrehende Milchsäure. Die ist besonders
gut bekömmlich.

Last but not least die Getränke. Früchte- und Kräutertees in allen Varianten, Frucht- und
Gemüsesäfte - als besondere Spezialität milchsauer vergorene Gemüsemoste –
lassen keine Wünsche offen.

Für jeden Bereich des Lebensmittelsortiments gelten detaillierte Qualitätsrichtlinien:

Getreide und Getreideerzeugnisse
Eine Domäne des Reformhauses ist das breite Getreidesortiment aus
ökologischem Anbau gemäß der EG-Bio-Verordnung. Als Vollkorn-
produkte deklarierte Lebensmittel (z.B. Vollkornbrot) müssen im
Getreideanteil mindestens zu 90 Prozent aus Vollkorn bestehen. Für
Brot und Gebäck sind als Backtriebmittel nur Hefe, natürlicher
Sauerteig, natürliches Backferment und phosphatfreie Backtriebmittel
zugelassen. Lebensmittelrechtlich zulässige Zusätze zu Mehl
(z. B. Ascorbinsäure, Cystein) sind bei neuform nicht erlaubt.

Frischgemüse und Rohware für Gemüseerzeugnisse
Auch bei dieser Produktgruppe haben Erzeugnisse aus ökologischem Anbau
den absoluten Vorrang. Das gilt ebenfalls für Keimsaaten und Hülsenfrüchte
(zum Keimen und getrocknet) sowie Kartoffeln, soweit hierfür ausreichend
Rohstoffe zur Verfügung stehen. Bei neuform-Tiefkühlgemüse werden auch
lebensmittelrechtlich erlaubte, nicht einmal deklarationspflichtige Zusätze wie
Zitronen-, Ascorbin- und Glutaminsäure nicht eingesetzt. Sauerkraut muß
durch natürliche Gärung erzeugt sein. Bei Kartoffel-Trockenprodukten (z. B.
Püree, Knödel) ist Schwefelung unzulässig. Sojabohnen für Sojamehle,
Vollsoja-Produkte und Tofu stammen soweit möglich aus ökologischem Anbau.

Obst und Obsterzeugnisse
Bei der Fruchtsaftherstellung werden nur Preßsäfte, keine Konzentrate
verwendet (Ausnahme: einige wenige exotische Früchte, wenn sie nicht
anders erhältlich sind). Trockenfrüchte stammen zum großen Teil aus
kontrolliertem ökologischem Anbau, teilweise aus neuform-eigenen
Projekten. Über 90 Prozent der Trockenfrüchte werden als unge-
schwefelte Ware angeboten.

fruchtige Brotaufstriche, Konfitüren,
Marmeladen, Gelees

Fruchtige Brotaufstriche mit einem hohen
Fruchtanteil werden nur aus erntefrischen
oder tiefgekühlten Früchten hergestellt.
Eine Schwefelung der Rohstoffe ist nicht erlaubt.

Milch- und Milcherzeugnisse
Weder genveränderte Tiere noch gentechnisch
erzeugte Zusätze zur Milchgewinnung oder
-verarbeitung sind erlaubt. Wie erwähnt, muß die
Tierhaltung und Fütterung nach ökologischen
Grundsätzen artgerecht erfolgen. - Für die
Herstellung von Sauermilchprodukten (z.B.
Dickmilch, Sanoghurt) sind nur Milchsäurebakterien
zugelassen, die über 90% rechtsdrehende

L(+)-Milchsäure bilden.


Eier
Eier dürfen nur aus Freiland- oder
Bodenhaltung stammen. Die Tier-
haltung muß gemäß den AGÖL-
Richtlinien erfolgen


Bienenhonig
Bei Sortenhonigen (z. B. Wiesentracht, Tannenhonig,
Lindenhonig) wird die höchstmögliche Sortenreinheit
durch Pollenkontrolle garantiert. Damit keine Wärme-
schädigung des Honigs eintreten kann, muß er kalt
geschleudert und bei höchstens 40°C abgefüllt werden.
Keinerlei Rückstände von Bienenstockentwesungs-
und Tierarzneimitteln dürfen nachweisbar sein.


Öle, Fette, Margarine
Ausschließliche gesunde, unbelastete
Saaten und Rohstoffe werden verar-
beitet. Fetthärtung oder Umesterung
sind nicht gestattet. Speiseöle müssen
durch Kaltpressung gewonnen werden.
Raffination bei Speiseölen ist nicht
erlaubt, außer wenn diese aus tech-
nischen Gründen erforderlich ist, wie
bei Traubenkern- und Distelöl, Brat-
oder Frittierölen. Reformhausmargarine
darf keine tierischen Fette enthalten.
Sie wird immer mit einem Anteil an
hochwertigem Kaltpreßöl hergestellt.
Alle Margarinen sind streng natriumarm.


Gewürze und Gewürzmischungen
Diese sollen soweit möglich aus kontrolliertem
ökologischem Anbau stammen. Eine Begasung
mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen oder
eine Bestrahlung ist nicht erlaubt. Sie werden
in kleinen Mengen - je nach Bedarf - frisch
vermahlen, sofort abgepackt und versandt.
Dadurch wird eine längere Lagerung vermieden,
die wertvollen Inhaltsstoffe bleiben erhalten.


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